Hintergrund Umgang Kinder Eltern

19.01.2021 UPDATE: 19.01.2021 20:30 Uhr 26 Sekunden
Auf dem Sofa im Kinderzimmer der „Insel“ am Czernyring: Ulrich Böhringer-Schmidtke, der Leiter des Luise-Scheppler-Heimes. Foto: Dorn

> Laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ändert die Corona-Krise nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind, um eine Persönlichkeit zu entwickeln. Der Umgang mit jedem Elternteil gehöre in der Regel zum Wohl des Kindes.

> Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, meint nicht die Kernfamilie, auch wenn die Eltern in zwei getrennten Haushalten leben.

> Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung, gilt sie trotz Coronakrise weiter.

> Erlaubt sind Treffen von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

> Infos über alle Regelungen gibt es unter www.bmjv.de und www.baden-wuerttemberg.de. mio