Hintergrund Umgang Kinder Eltern
> Laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ändert die Corona-Krise nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind, um eine Persönlichkeit zu entwickeln. Der Umgang mit jedem Elternteil gehöre in der Regel zum Wohl des Kindes.
> Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, meint nicht die Kernfamilie, auch wenn die Eltern in zwei getrennten Haushalten leben.
> Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung, gilt sie trotz Coronakrise weiter.
> Erlaubt sind Treffen von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
> Infos über alle Regelungen gibt es unter www.bmjv.de und www.baden-wuerttemberg.de. mio