Entscheidung am Stift Neuburg
Pächter müssen bald gehen
Heidelberg. (tt) Gegen ihre Kündigung haben die Pächter des Klosterhofs, die am Stift Neuburg die Landwirtschaft und den Hofladen betreiben, alle Rechtsmittel ausgeschöpft: Die Kündigung zum 31. Dezember 2016 ist rechtmäßig. So hatte zwar schon das Oberlandesgericht Karlsruhe im November 2016 geurteilt, doch weil das Gericht keine Berufung zuließ, legten die Pächter dagegen
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