Corona-Regeln ab Samstag

Erst ein Test, dann ins Heidelberger Geschäft

So funktioniert das Einkaufen mit Termin in der Stadt. Immer mehr Schnelltestangebote in der Stadt erleichtern das ganze.

22.04.2021 UPDATE: 23.04.2021 18:00 Uhr 3 Minuten, 54 Sekunden
Das Testzentrum der Firma Q-Meditec auf dem Bismarckplatz öffnet diesen Samstag erstmals von 9 bis 16 Uhr. Foto: pr

Von Sebastian Riemer

Heidelberg. Bei blendendem Frühlingswetter war am Freitag wenig los in der Hauptstraße. Denn erstmals seit der Wiedereröffnung des Einzelhandels am 8. März mussten in Heidelberg wieder die Läden schließen. Der Grund: Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt liegt seit Tagen über 100, und deshalb griff die Corona-Notbremse des Landes.

Doch die Schließung hatte nur für einen Tag Bestand. Denn diesen Samstag, 24. April, gelten schon wieder andere Regeln: Nun greifen nämlich auch in Heidelberg alle Bestimmungen der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Notbremse. Und die besagt für den Einzelhandel: Solange die Inzidenz unter 150 bleibt, dürfen Geschäfte wieder Shopping mit Termin (Click & Meet) anbieten – Voraussetzung ist nun aber, dass Kunden einen negativen Corona-Test vorweisen.

Diesen Schnelltest dürfen sie nicht selbst zu Hause gemacht haben, sondern in einem Testzentrum, dass das negative Ergebnis offiziell bescheinigen muss. Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Ebenso gültig ist ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Läden des täglichen Bedarfs – wie etwa Supermärkte – dürfen natürlich weiterhin ohne Termin und ohne Test betreten werden.

Die Orte, an denen man Corona-Schnelltests machen kann, schießen in Heidelberg seit den ersten Angeboten Mitte März mittlerweile wie Pilze aus dem Boden. Laut Stadt werden sich schon in Kürze in Heidelberg täglich bis zu 8000 Menschen schnelltesten lassen können.

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Einer der größten Anbieter ist inzwischen die Firma Q-Meditec, die der Hotelier Johannes Arndt gegründet hat. Nicht nur in seinen beiden Qube-Hotels in Bergheim und der Bahnstadt bietet er inzwischen Schnelltests an, sondern ab diesen Samstag auch auf dem Bismarckplatz. In zwei Containern im nördlichen Bereich des Platzes können pro Stunde bis zu 60 Tests durchgeführt werden – mit und ohne Termin (www.testzentren-q-heidelberg.de). Schon am Montag eröffnet ein weiteres Q-Testzentrum im Pfaffengrund (Kurpfalzring 111). Und auch in der Poststraße in Bergheim auf dem dortigen Parkplatz soll im Laufe der nächsten Woche ein Schnelltest-Center in Betrieb gehen. Ab Anfang Mai will Q-Meditec zudem an der Neckarwiese sowie am Neckarmünzplatz in der Altstadt Tests anbieten.

Auch die Firma Aspilos betreibt in Heidelberg nunmehr vier Testzentren: Am zentralsten ist das kleine Zelt am Anatomiegarten in der Hauptstraße. Neu ist jetzt noch der Standort auf dem Parkplatz des Landfried-Geländes in Bergheim dazugekommen (www.aspilos.de).

Gut gelegen für einen Test vor dem ist auch das schwimmende Testcenter auf dem Schiff "Alt Heidelberg", das direkt vor der Stadthalle vor Anker liegt (www.schnelltest-service.de). Zudem bieten viele Apotheken und Arztpraxen in der ganzen Stadt Schnelltests an.

Bei allen Teststellen kann sich jeder Mensch einmal die Woche gratis testen lassen: Die Kosten dafür übernimmt der Bund.

Info: Eine Übersicht über die Testangebote im Stadtgebiet gibt es bei der Stadt unter www.heidelberg.de/testen.

Update: Freitag, 23. April 2021, 17.59 Uhr


Ab Freitag gelten die verschärften "Notbremse"-Regeln

Heidelberg. (RNZ) In Heidelberg gelten ab Freitag, 23. April, wieder verschärfte Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Das teilt die Stadt mit.

Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde demnach drei Tage mit dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Die "Notbremse" muss damit nun gezogen werden. Maßgeblich sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts (LGA).

Während in Heidelberger Schulen und Kindergärten Infektionen nur sehr vereinzelt sind, gab es in einzelnen Betrieben und dem Ankunftszentrum für Geflüchtete zuletzt relevante Ausbrüche.

Infolge der "Notbremse" gelten in Heidelberg ab Freitag, 23. April, folgende Regelungen:

> Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit).

> Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden.

> Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen und einer verschärften Personenbeschränkung auf der Verkaufsfläche geöffnet.

> Geschlossen sind Bau- und Raiffeisenmärkte. Gartenmärkte bleiben offen.

> Sonstiger Einzelhandel darf nur noch "Click & Collect" anbieten – also das Abholen von vorab bestellten Waren in einem festen Zeitfenster. Lieferdienste bleiben möglich.

> Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten müssen für den Publikumsverkehr schließen. Das betrifft auch den Zoo Heidelberg und das Kurpfälzische Museum. Die Stadtbücherei ist davon nicht betroffen.

> Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.

> Die Präsenz-Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in allen Stadtteilen müssen eingestellt werden. Die Jugendzentren informieren jeweils über ihre Internetseiten über digitale Angebote. Die Fachkräfte der Heidelberger Jugendzentren sind weiterhin mit Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche vor Ort und in Präsenz ansprechbar.

> Sport darf im Freien und in geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen. Die Freisportanlagen der Stadt Heidelberg werden für den Vereinssport wieder geschlossen.

> Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflege sind untersagt, ebenso der Betrieb von Sonnenstudios.

> Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einen Impfnachweis oder den Nachweis einer bestätigten und überstandenen Infektion. Kostenlose Bürgertests können hierfür verwendet werden.

Für Schulen in Heidelberg gilt grundsätzlich:

> Für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.

> Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schüler sowie Testpflicht für Lehrkräfte im Präsenzbetrieb. Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.

Die Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen sind die Daten des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.

Ausblick: Die am Mittwoch, 21. April, vom Bundestag beschlossene bundeseinheitliche Notbremse ist aktuell noch nicht in Kraft. Es ist möglich, dass das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung nochmals an die Bundesregelung anpasst. Ob und wann dies passiert, ist der Stadt Heidelberg aktuell nicht bekannt. Die Stadt geht davon aus, dass die ab 23. April gültigen Regelungen in Heidelberg am kommenden Wochenende Bestand haben werden.

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