Plus Amokfahrt-Prozess in Heidelberg

Der Amokfahrer hält sich nicht für krank

Angeklagter Matthias K. steigerte sich immer mehr in einen paranoiden Verfolgungswahn - Er muss dauerhaft in die Psychiatrie - Er selbst hält sich nicht für krank

25.08.2017 UPDATE: 26.08.2017 06:00 Uhr 3 Minuten, 15 Sekunden

Matthias K. wurde gestern Nachmittag zur Anklagebank im Saal 1 des Landgerichts geführt (rechts Verteidiger Jörg Becker). Die Urteilsverkündung war - im Gegensatz zur dreitägigen Hauptverhandlung - wieder öffentlich. Foto: Gerold

Von Micha Hörnle

Heidelberg. Gestern fiel überraschend früh, am dritten Verhandlungstag, das Urteil gegen den Amokfahrer vom Bismarckplatz: Das Landgericht wertete die Tat vom 25. Februar, bei der ein 73-Jähriger starb und zwei Menschen verletzt wurden, als Mord, versuchten Mord und versuchten Totschlag. Dennoch muss Matthias K. nicht in Haft, er bleibt auf unbestimmte Zeit in der

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