Jugendliche dürfen weiter wählen
Bundesverwaltungsgericht wies Klage Heidelberger Anwälte ab – Jetzt legen sie Verfassungsbeschwerde ein
Von Denis Schnur
Heidelberg. Jetzt ist es amtlich: Die Herabsenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg war rechtens. Seit 2014 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren an den Wahlen teilnehmen. Seitdem haben auch die Heidelberger Anwälte Uwe Lipinski und Werner Bornemann-von Loeben dagegen geklagt und konkret die Heidelberger Kommunalwahl vom Mai 2014 angefochten. Das
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