Plus Absenkung des Kommunalwahlalters

Jugendliche dürfen weiter wählen

Bundesverwaltungsgericht wies Klage Heidelberger Anwälte ab – Jetzt legen sie Verfassungsbeschwerde ein

13.06.2018 UPDATE: 14.06.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 25 Sekunden
Bei der letzten Kommunalwahl 2014 - hier Plakate am Bismarckplatz - durften erstmals Jugendliche ab 16 Jahre wählen. Foto: Rothe

Von Denis Schnur

Heidelberg. Jetzt ist es amtlich: Die Herabsenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg war rechtens. Seit 2014 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren an den Wahlen teilnehmen. Seitdem haben auch die Heidelberger Anwälte Uwe Lipinski und Werner Bornemann-von Loeben dagegen geklagt und konkret die Heidelberger Kommunalwahl vom Mai 2014 angefochten. Das

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