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Von der Umzugsfirma reingelegt

Verbraucherzentrale: Unternehmen sind nicht an ihr "unverbindliches Angebot" gebunden

24.10.2014 UPDATE: 24.10.2014 06:00 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Von Holger Buchwald

Wer keine böse Überraschung erleben will, sollte schriftliche Angebote von Umzugsunternehmen noch vor der Auftragsvergabe gründlich überprüfen und möglichst mehrere Kostenvoranschläge einholen. Dazu rät Annette Wick von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Firmen seien nämlich nicht an ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag gebunden. Das zeigt der aktuelle Fall

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