Plus

Heidelberger darf uraltes Nashorn-Horn nicht verkaufen

Wegen des Artenschutzes müssen Erben ein Gastgeschenk aus Kolonialzeiten behalten - Der Schwarzmarkt soll so ausgetrocknet werden

26.05.2015 UPDATE: 27.05.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden

Rechtsanwalt Nikolai Kemle und das Corpus Delicti, das über 100 Jahre alte Nashorn-Horn. Foto: Alex

Von Micha Hörnle

Da hat man ein über 100 Jahre altes, geerbtes Horn nutzlos auf dem Dachboden liegen - und darf es nicht verkaufen. Die Erfahrung machte ein Heidelberger, dessen Ururgroßvater zu Kolonialzeiten ein Souvenir aus Ostafrika mitgebracht hatte. Dort kreuzte er, so ergaben Aufzeichnungen, um 1900 als Fregattenkapitän, und irgendjemand gab ihm als Gastgeschenk sowohl zwei

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.