Klägerinnen gehen in Heidelberg leer aus
Keine Schmerzensgeldansprüche gegen den TÜV Rheinland und eine Haftpflichtversicherung - Urteil des Heidelberger Landgerichts
Von Holger Buchwald
Es war ein Medizinskandal, der weltweit Hunderttausende von Frauen betraf, darunter 5000 in Deutschland. Die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte zur Herstellung von Brustimplantaten billiges Industriesilikon verwendet. In der Folge klagten zahlreiche Frauen gegen den TÜV Rheinland, der seine Überwachungspflichten verletzt habe, und gegen eine
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