Plus Gerichtsentscheidung

Mannheimer Student hat Recht auf Fehlstunden

Dozenten hätten teilweise schon bei "einmaligem unentschuldigtem Fehlen mit dem Verlust des Prüfungsanspruchs gedroht"

29.11.2017 UPDATE: 29.11.2017 18:34 Uhr 48 Sekunden
Universität im Schloss in Mannheim. Archiv-Foto: Alfred Gerold​

Mannheim. (dpa-lsw) Ein Student aus Mannheim hat sich erfolgreich gegen seine permanente Anwesenheitspflicht gewehrt. Die Universität darf in ihrer Prüfungsordnung nicht pauschal die hundertprozentige Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen vorgegeben, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Mittwoch mitteilte. Im Fall des Studenten der Politikwissenschaft war eine

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