Plus Silvesterknallerei

Fachwerk-Areale von Eberbach und Hirschhorn sind für die Böllerei tabu

Ab heute gibt’s Silvesterfeuerwerk im Handel - Fürs Abbrennen gelten genaue Vorschriften - Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können Bußgelder nach sich ziehen

27.12.2017 UPDATE: 28.12.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden

Das hessische Hirschhorn im Neckartal. Foto: Archiv

Eberbach/Hirschhorn. Alle Jahre wieder steht die Vorfreude auf das neue Jahr ins Haus, der gerne lautstark mit Feuerwerkskörpern Ausdruck verliehen wird. Und wie jedes Jahr weisen Eberbachs Ordnungsamt und Hirschhorns Magistrat auf die besonderen Gefahren des Silvesterfeuerwerks hin und erinnern an die geltenden Vorschriften.

Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist laut

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.