Impfstatus ist bei der Behandlung unerheblich
Die Einzelfallbehauptung eines RNZ-Lesers lässt sich so nicht nachvollziehen.
Von Felix Hüll
Eberbach/Schwetzingen. Kann es sein, dass nicht gegen Covid-19 geimpften Personen im Krankenhaus erforderliche Untersuchungen verwehrt werden? Ein Eberbacher Leser hat sich an die Zeitung gewandt, weil seiner Darstellung nach einem Patienten in der GRN-Klinik Eberbach das Röntgen seiner Lunge versagt worden sei. Zum Klären der weiteren Behandlung sei seiner Auffassung
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