Bremsklotz Bauordnung?
Vorschrift zum Nachweis von Stellplätzen ist zunehmend Problem – Bauausschuss schafft Präzedenzfall
Von Jutta Biener-Drews
Eberbach. Einen Präzedenzfall geschaffen hat der Bauausschuss mit seiner Entscheidung, den Neubau von sechs Stellplätzen im Breitensteinweg nicht zuzulassen, mit dem der Bauherr eines Wohn- und Geschäftshauses in der Bahnhofstraße 2 der Landesbauordnung (LBO) § 37 entsprechen wollte. Der Paragraf schreibt für neu gebaute oder als solche umgenutzte Wohnhäuser die
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