Plus Eberbacher Stadtentwicklung

Bremsklotz Bauordnung?

Vorschrift zum Nachweis von Stellplätzen ist zunehmend Problem – Bauausschuss schafft Präzedenzfall

15.06.2018 UPDATE: 16.06.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 34 Sekunden

Rechtlich möglich, aber vom Bauausschuss abgeschmettert: An dieser Stelle hoch oben im Breitensteinweg wollte ein Bauherr aus der Bahnhofstraße die ihm vorgeschriebenen Stellplätze bauen. Foto: Biener-Drews

Von Jutta Biener-Drews

Eberbach. Einen Präzedenzfall geschaffen hat der Bauausschuss mit seiner Entscheidung, den Neubau von sechs Stellplätzen im Breitensteinweg nicht zuzulassen, mit dem der Bauherr eines Wohn- und Geschäftshauses in der Bahnhofstraße 2 der Landesbauordnung (LBO) § 37 entsprechen wollte. Der Paragraf schreibt für neu gebaute oder als solche umgenutzte Wohnhäuser die

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