Von Jutta Biener-Drews
Eberbach. Mensch und Hund, sofern sie nicht unter einem Dache wohnen, pflegen in der Öffentlichkeit ein keineswegs unbelastetes Verhältnis. Vor allem im Siedlungsbereich, wo sich der Mensch gern in gepflegten Parkanlagen ergeht oder entlang privater Gartenzäune, aber auch auf Gehsteigen zwischen nüchternen Häuserwänden machen sich die Vierbeiner dadurch unbeliebt, dass sie sich gern an ungeeigneter Stelle entleeren. Wobei ungeeignet in diesem Zusammenhang natürlich jedwede Stelle ist, sofern die Häufchen von Herrchen/Frauchen nicht unverzüglich beseitigt werden. Ansonsten werden sie nämlich alsbald zum Ärgernis: beleidigen Augen und Nasen, sind gefürchtet als Tretfallen oder entwürdigen gar für den Menschen besonders bedeutsame Orte.
Da setzt es dann Beschwerden, die in Eberbach bei Bärbel Preißendörfer im städtischen Ordnungsamt auflaufen. Meist beziehen sie sich auf Bereiche, die von Eberbachs Hundehaltern als Gassigeh-Routen bevorzugt werden. Auf die Neckaranlage vor allem, wo sich zwischen Berufsschule und Stadthalle wahrscheinlich alle innerstädtischen Vierbeiner mindestens einmal am Tag spazierenführen lassen. Wohl gibt es hier auch eine sogenannte Hundetoilette mit Tütenspender und darunter befindlichem Abfallbehälter mit Schwingdeckel. Aber die, meint Preißendörfer, werde wohl nicht in dem gewünschten Maße genutzt. Dass hin und wieder auch die Tüten alle sind, kommt vermutlich erschwerend hinzu.
Auch auf der Wiese zwischen Bundesstraße und Neckar nehmen Passanten in letzter Zeit wieder Anstoß am Hundekot. Wenn es erst wärmer wird und die Freiluftsaison beginnt, dürften sich dort mit den Häufchen auch die Beschwerden noch häufen.
In Neckarwimmersbach wird zurzeit offenbar eine Grasecke am Heinrich-Heine-Weg als Hundeklo missbraucht. Auch von da aus wurde das Ordnungsamt kontaktiert. Unzulässig ist natürlich auch, wenn Flocki, Cäsar oder Struppi innerorts von der Leine gelassen werden; Bewohner vom Ledigsberg und aus Pleutersbach haben diesbezüglich gerade Grund zur Klage. Aber auch außerorts, etwa auf dem Wander-/Radweg zwischen Eberbach und Pleutersbach, ist der freie Auslauf nur erlaubt, wenn der Hund sich durch Zuruf auch kontrollieren lässt. Auf diese Bestimmungen, die Bestandteil der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt sind, macht das Ordnungsamt auch ohne aktuellen Anlass zweimal pro Jahr aufmerksam, so Preißendörfer. Verbunden mit dem Hinweis, dass Verstöße gegen die Anleinpflicht und das Verunreinigen von öffentlichem Raum durch Hunde als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden können. Näheres unter Telefon (0 62 71) 8 72 44.