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Alle Straßenanlieger müssen Laub kehren

Dabei gibt es einiges zu beachten - Die Regelung im Überblick

25.10.2013 UPDATE: 25.10.2013 06:00 Uhr 1 Minute, 33 Sekunden
Gehwege müssen im Herbst vom fallenden Laub befreit werden. Allerdings sollte das rutschige Zeug nicht in der Straßenrinne, im Gulli oder beim lieben Nachbarn landen. jbd/Foto: Archiv
Eberbach. Wenn jetzt im Herbst die Blätter fallen und das Laub überhand nimmt, müssen nicht nur diejenigen zu Schaufel und Besen greifen, die direkt vor dem Haus einen Gehweg haben. Darauf macht jetzt die Stadtverwaltung aufmerksam. Auch diejenigen, in deren Wohnstraße das Trottoir nur einseitig verläuft und die diesem gegenüber wohnen, ruft die Kehrpflicht. Hier ein Überblick über die geltende
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