Plus Standortübungsplätze Walldürn und Hardheim

Zivilpersonen haben keinen Zutritt

Gefährdungen können durch Ausbildungsdienst entstehen

21.12.2018 UPDATE: 22.12.2018 06:00 Uhr 35 Sekunden
Ein Truppenübungsplatz der Bundeswehr. Symbolfoto: dpa

Walldürn. (rnz) Das Betreten der Standortübungsplätze Walldürn und Hardheim ist für Zivilpersonen verboten. Auf diese Regelung weist der Standortälteste der Nibelungenkaserne hin. Das Verbot gilt auch für das Betreten mit Hunden sowie das Befahren der Standortübungsplätze. Gefährdungen können durch den Ausbildungsdienst der übenden Truppe, insbesondere aber auch durch das Berühren, Aufnehmen

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