Zivilpersonen haben keinen Zutritt
Gefährdungen können durch Ausbildungsdienst entstehen
Walldürn. (rnz) Das Betreten der Standortübungsplätze Walldürn und Hardheim ist für Zivilpersonen verboten. Auf diese Regelung weist der Standortälteste der Nibelungenkaserne hin. Das Verbot gilt auch für das Betreten mit Hunden sowie das Befahren der Standortübungsplätze. Gefährdungen können durch den Ausbildungsdienst der übenden Truppe, insbesondere aber auch durch das Berühren, Aufnehmen
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