Plus Deponierung von AKW-Bauschutt

Kreistag ist für Betonmüll nicht zuständig

Landrat Dr. Brötel: Nur Geschäftsführung und Aufsichtsrat der AWN befugt - Keine bedingungslose Entsorgungspflicht laut Gesetz

23.07.2017 UPDATE: 24.07.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 51 Sekunden

Neckar-Odenwald-Kreis. (Wd) Nachdem am Freitag der Kreistag in Ludwigsburg mit großer Mehrheit die Deponierung von Bauschutt aus Neckarwestheim abgelehnt hat, stellt Landrat Dr. Achim Brötel klar, dass hingegen der Kreistag im Neckar-Odenwald-Kreis keine Entscheidungszuständigkeit für die Frage der Annahme von sog. freigemessenen Abfällen hat. Der Kreistag kommt heute, Montag, zu seiner

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