Widerstand gegen Windkraftanlagen in Mudau

Bürgermeister Norbert Rippberger: "Windpark wirkt erdrückend" - Wald spült Geld in die Kasse der Gemeinde

17.03.2016 UPDATE: 18.03.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 34 Sekunden

Die Fußgängerbrücke zwischen Jahnstraße und Buchweg muss erheuert werden. Foto: Merkle

Mudau. (lm) Im Gemeindewald Mudau sollen in den nächsten 10 Jahren 2500 Festmeter Holz pro Jahr eingeschlagen werden und 18 Hektar Verjüngungszugang entstehen. Um die Baumartenmischung zu erhalten und die Qualitäten zu verbessern, sind auf 38 Hektar Jungbestandspflegemaßnahmen geplant. Zudem sollen 600 Bäume geästet werden. Dies ging in einer Vorstellung zur Forsteinrichtungserneuerung durch Dr. Mattes von der Forst BW (Regierungspräsidium Freiburg) nach Vor-Ort-Besichtigung mit Revierleiter Michael Schwarz und Forstbetriebsleiter Jörg Puchta hervor, die dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Leider seien die Verbiss- und Schälschäden gravierend. Als bedeutend gilt die Erhaltung der Waldfläche und die Verjüngung der Hauptbaumarten sowie die Einhaltung der Feinerschließungslinien bei der Holzernte.

Als positives Ergebnis stellte er fest, dass 100 Prozent des vor 11 Jahren geplanten Hiebsatzes eingeschlagen worden sind, bei 13 Prozent zufälliger Nutzung (z.B. Sturm). Auf 119 Hektar waren Jungbestandspflegemaßnahmen durchführt, 970 Bäume geästet, 4 Hektar angebaut und pro Jahr durchschnittlich 63 000 Euro erwirtschaftet worden.

Die Fußgängerbrücke zwischen der Jahnstraße und dem Buchweg in Mudau ist marode, betonte Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger. Inzwischen hatte das Ing.-Büro Sack und Partner aus Adelsheim einen Sanierungsvorschlag vorgelegt. Demnach hat sich die Neuausführung mit Glasfaserkunststoff-Profilen ergeben. Allerdings sah der Gemeinderat die Kosten in Höhe von 55 000 Euro als überdimensioniert. Eine Fußgängerbrücke, die man bei Bedarf im Winter auch rasch freigeschippt hätte, würde genügen. Mit großer Mehrheit wurde entschieden, eine ähnliche Konstruktion in Fußwegbreite kalkulieren zu lassen.

In einem Tagesordnungspunkt ging es um Kostenfeststellungen. Hierbei stellte das Gremium die Kosten für die Erschließung des dritten Bauabschnittes im Baugebiet "Brückengut III" mit 533 307 Euro fest. Dabei entstanden 14 Bauplätze, die Förderleitung vom Tiefbrunnen zum Wasserhochbehälter wurde in den Straßenbereich umgebettet. Beschlossen wurde eine Bebauungsplanänderung mit Erweiterung auf den Gemeindewald "Neuhof". Somit kann die Bebauung bis auf ca. 10 Meter an den Feldweg heranreichen und der Gemeindewald kann ausgestockt werden. Die hinzugewonnene Fläche wird mit einer Straße mit Wendemöglichkeit erschlossen. Für die Waldreduzierung erfolgt ein Ausgleich durch Aufforstung.

Im "Burggewann" Schloßau sind mit der Erschließung des 4. Bauabschnittes 4 weitere Bauplätze entstanden. Hierbei wurden die Kosten mit 158 997 Euro festgestellt. 2015 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Anlegung von 5 Ausweichstellen auszuschreiben. Für diese Ausweichstellen an der Gemeindeverbindungsstraße Schloßau - Mörschenhardt wurden Kosten in Höhe von 32 663 Euro festgestellt.

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Der Windpark "Markgrafenwald" beabsichtigt in Waldbrunn und Eberbach einen Windpark mit einer Listung von 28,8 Megawatt, bestehend aus 12 Anlagen mit einer Höhe von je 199 Meter zu errichten. In Reisenbach, Scheidental, Schloßau und Langenelz wird die Anlage einsehbar werden.

Der Reisenbacher Grund wird hinsichtlich des Landschaftsbildes am stärksten belastet sein. Bisher liegt die Fläche nicht im Nutzungsplan. Außerdem sieht das Regierungspräsidium Karlsruhe Beeinträchtigungen des Artenschutzes. Nach Meinung der Gemeinde sei es unzulässig, den Artenschutz auf die Ebene der Anlagenplanung zu delegieren. Wenn Zweifel an der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit formuliert seien, könne die Konsequenz für die Vorrangfläche nur lauten, dass sie nicht weiterverfolgt werden dürfe.

Unterstützt von Scheidentals Ortsvorsteher Klaus Schork bestätigte Reisenbachs Ortsvorsteher Matthias Rechner, "allein das Wort ,Markgrafenwald’ treibt uns die Zornesröte ins Gesicht", und zwar, weil viele Einwände von Bundeswehr, Fachbüros usw. auf die Seite geschoben werden. Da sei auch die Ungleichbehandlung von Schloßau und Reisenbach in Sachen Artenschutzbewertung. Zweifelsfrei sei der Schwarzstorch und auch der Wespenbussard in Reisenbach beheimatet. Des Weiteren sprach er Brandgefahr an, Lärmimmissionsmessung und die unberührte Natur des Landschaftsschutzgebietes. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Anlagen - zumindest gegenwärtig - nicht genehmigungsfähig sind. Die Gemeinde fordert, die immissionsschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen bezüglich des Reisenbacher Grundes streng zu prüfen, insbesondere angesichts der Grenzwertüberschreitungen beim Schattenwurf. Eine weitere Forderung gilt der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer am Verfahren der Immissionsschutzbehörde und dem direkten Ausgleich für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, denn im Reisenbacher Grund hätten die Anwohner die schwerwiegendsten Folgen zu tragen.

Rippberger: "Die Landschaft ist ohne Vorbelastungen und durch das Landschaftsschutzgebiet geschützt. In diese unbelastete Situation hinein wirkt nun der Windpark erdrückend und beeinträchtigt die Wohnsituation und den Gastronomiebetrieb im Reisenbacher Grund ganz erheblich."

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