Neckar-Odenwald-Kreis. Für Fahrzeughalter wird ein Umzug bzw. die Abmeldung von Fahrzeugen künftig leichter. Wer nach dem 1. Januar in den Bereich einer anderen Kfz-Zulassungsstelle umzieht, kann künftig sein MOS- oder BCH-Kennzeichen mitnehmen. Umgekehrt darf, wer in den Neckar-Odenwald-Kreis zieht, sein bisheriges Kennzeichen behalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug bereits auf die
Weiterlesen mit
-
Alle Artikel lesen mit RNZ+
-
Exklusives Trauerportal mit RNZ+
-
Weniger Werbung mit RNZ+