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Mit "BCH" und "MOS" hinaus in die Welt

Das Kfz-Kennzeichen kann bei Umzügen ab Januar mitgenommen werden - Fahrzeugabmeldungen auch online möglich

27.12.2014 UPDATE: 27.12.2014 05:00 Uhr 49 Sekunden
Neckar-Odenwald-Kreis. Für Fahrzeughalter wird ein Umzug bzw. die Abmeldung von Fahrzeugen künftig leichter. Wer nach dem 1. Januar in den Bereich einer anderen Kfz-Zulassungsstelle umzieht, kann künftig sein MOS- oder BCH-Kennzeichen mitnehmen. Umgekehrt darf, wer in den Neckar-Odenwald-Kreis zieht, sein bisheriges Kennzeichen behalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug bereits auf die
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