So geht es mit der Unterkunft in der Viernheimer Straße weiter
Rechtsstreit möglichst vermeiden - Fetzner sieht Chance für einvernehmliche Lösung
Weinheim. (RNZ) Vorerst muss niemand mehr in der maroden Unterkunft in der Viernheimer Straße wohnen. Das sei die beste Nachricht, sagt Weinheims Bürgermeister Torsten Fetzner. Der Stadt sei es Ende September gelungen, alle Bewohner des Hauses am Freudenberg Tor II in einer anderen kommunalen Wohnung unterzubringen. Zuletzt hatten dort Flüchtlinge und von der Stadt aufzunehmende Obdachlose gewohnt.
Die Personen konnten nach und nach in andere kommunale Unterkünfte umgesiedelt werden. Doch wie geht es nun weiter mit der Viernheimer Straße? Die Stadt hatte das Haus schon vor einigen Jahren von einem privaten Besitzer angemietet, um dort in Anbetracht knappen Wohnraums unter anderem ihrer gesetzlichen Pflicht als Obdachlosenbehörde nachzukommen. Im Laufe der Jahre wurde die Immobilie dabei mehr und mehr "heruntergewohnt".
Ein Ankauf des Gebäudes komme für die Stadt Weinheim aufgrund der Lage und auch des baulichen Zustands nicht infrage, betonte Fetzner nochmals. Gleichwohl hat die Stadt die Verpflichtung, gemäß Mietvertrag die dort vorgesehenen Schönheitsreparaturen durchzuführen. Geklärt werden müsse allerdings, so Fetzner, in welchem Umfang und ob diese über eine Ausgleichszahlung abgelöst werden können. Um dies festzustellen, soll es einen Ortstermin geben und ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden.
Fetzner macht klar: Aus städtebaulicher Sicht und in Hinblick auf die Entwicklungen im Sanierungsgebiet "Westlich Hauptbahnhof" wünscht sich die Stadt an dieser Stelle eine Verbesserung. Der Eigentümer würde die Gebäude gerne erhalten und weiter fürs Wohnen nutzen. Ein möglicher Abriss hätte aber zur Folge, dass ein Neubau für reines Wohnen an dieser Stelle nicht mehr genehmigt würde.
Unabhängig davon hat die Stadt mit der Firma Freudenberg Kontakt aufgenommen. Diese möchte prüfen, ob das Gebäude oder das Grundstück für sie interessant sein könnte. Fetzner ist zuversichtlich, dass eine für beide Vertragsparteien akzeptable Lösung gefunden werden kann. Eine einvernehmliche Einigung sei auf jeden Fall einem längeren Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang vorzuziehen.