Plus Weinheim

Notunterkunft bleibt vorerst leer

Nach dem Brand einer Notunterkunft in der Viernheimer Straße am Sonntag kam es zu einem Irrtum

20.12.2017 UPDATE: 21.12.2017 16:45 Uhr 45 Sekunden

Die Notunterkunft in der Viernhheimer Straße. Foto: Priebe

Weinheim. (web) Grundsätzlich ist es einfach: Städte und Gemeinden sind in Deutschland dazu verpflichtet, von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen Unterbringungen anzubieten. Dafür können sie Miete verlangen - die in der Regel mithilfe anderer staatlicher Stellen beglichen wird. Die rechtlichen Details sind dabei komplex. So kam es am Sonntag nach dem Brand einer Notunterkunft in der Viernheimer

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