Notunterkunft bleibt vorerst leer
Nach dem Brand einer Notunterkunft in der Viernheimer Straße am Sonntag kam es zu einem Irrtum
Weinheim. (web) Grundsätzlich ist es einfach: Städte und Gemeinden sind in Deutschland dazu verpflichtet, von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen Unterbringungen anzubieten. Dafür können sie Miete verlangen - die in der Regel mithilfe anderer staatlicher Stellen beglichen wird. Die rechtlichen Details sind dabei komplex. So kam es am Sonntag nach dem Brand einer Notunterkunft in der Viernheimer
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