Burg Windeck Weinheim

OB verteidigt Gespräche über Windeck-Verkauf

Heiner Bernhard: "Das war meine Pflicht als OB" – Kritik an übertriebenem Medienecho

07.08.2018 UPDATE: 07.08.2018 19:15 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden

Seit 1978 gehört die Burgruine Windeck der Stadt. Dass OB Heiner Bernhard kurz vor Ende seiner Amtszeit einen Verkauf in Betracht zog, rief scharfe Kritik hervor. Foto: Priebe

Von Frederick Mersi

Weinheim. Geheimpolitik, eine "grobe Missachtung" des Gemeinderats und mangelnde Lernfähigkeit: Das warfen Teile des Gemeinderats Oberbürgermeister Heiner Bernhard vor, seit bekannt wurde, dass sich die Stadt mit Investor Thomas Noor in Gesprächen über einen Verkauf der Burgruine Windeck befindet. Am Dienstag bezog der OB in einer Pressemitteilung dazu erstmals Stellung - und verteidigte sein Vorgehen: "Das war meine Pflicht als OB."

Man habe verwaltungsintern lediglich geprüft, ob ein Verkauf der Windeck sinnvoll sei. Am 24. Juli habe er dann den Mitgliedern des Gemeinderates in einem ausführlichen Brief mitgeteilt, dass er in den Monaten zuvor auf das Kaufinteresse von Investor Thomas Noor an der Burgruine reagiert habe. "Der Brief, der vertrauliche Informationen enthielt, wurde dann allerdings von Mitgliedern des Gemeinderates den Medien zugespielt", so Bernhard. "In der Kommunalpolitik und in den lokalen Medien ist daraufhin ein außergewöhnliches Echo entstanden, das ich für übertrieben halte."

Es sei zu keiner Zeit daran gedacht worden, die Burgruine ohne Beteiligung des Gemeinderates zu veräußern, schreibt der OB. "Andererseits war für mich ein zunächst diskreter aber sorgfältiger Prüfvorgang selbstverständlich, um den Entscheidungsträgern der Kommunalpolitik eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorzulegen - alles andere wäre in meinen Augen keine gute Verwaltungsarbeit gewesen." Er habe klären müssen, wann aus Sicht der Stadt ein Verkauf der Burg möglich und sinnvoll sein könnte. "Das geschah schrittweise, angemessen vertraulich und unter Beteiligung des Amtes für Immobilienwirtschaft, allerdings zum Schluss angesichts des bevorstehenden Endes meiner Amtszeit auch unter Zeitdruck."

Er habe den Gemeinderat über die Vorarbeiten und den aktuellen Stand in Sachen Windeck informiert, als abzusehen gewesen sei, dass er das Thema nicht mehr selbst als Oberbürgermeister einbringen kann. Bernhards Amtszeit endet am kommenden Freitag, 10. August. "Ich habe das ausführlich und in aller Klarheit getan, eine Hintergehung des Gremiums kann ich dabei nicht erkennen", so der OB. Die Idee eines Verkaufs der Burgruine sei von Noors Rechtsanwalt Frank Berner angestoßen worden, der auch Rechtsanwalt der Firma RoHeWo von Windeck-Pächter Rolf Pflästerer ist.

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Bernhard schreibt, er habe bereits bei diesem ersten Gespräch deutlich gemacht, dass die Windeck nur nach einem neutralen Wertgutachten verkauft werden könne. Deshalb habe man Kontakt zum Regierungspräsidium Karlsruhe und - auf dessen Rat hin - mit der Staatlichen Liegenschaftsverwaltung aufgenommen.

An einem der Gespräche sei auch Erster Bürgermeister Torsten Fetzner beteiligt gewesen. Von da an sei das Thema immer wieder innerhalb der Verwaltung besprochen worden. Noor habe dann über seinen Rechtsanwalt seine Kaufabsicht bestätigt. Also habe die Verwaltung das Thema im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 11. Juli vorlegen wollen.

"Im Ämterumlauf dieser Vorlage erklärte mir Dr. Fetzner dann, dass er das beabsichtigte Vorgehen nicht mittragen könne", schreibt Bernhard. Als auch Teile des Gemeinderats ihren Widerstand angekündigten, habe er sich dazu entschlossen, die Angelegenheit nicht auf die Tagesordnung seiner letzten Sitzung als OB zu nehmen. "Allerdings fühlte ich mich dazu verpflichtet, die Mitglieder des Gemeinderats vor meinem Ausscheiden aus dem Amt über die Angelegenheit zu unterrichten", so Bernhard. Das habe er mit seinem Schreiben vom 24. Juli getan.

"Ich habe Verständnis für die Haltung, die Burg Windeck müsse als eines ihrer beiden Wahrzeichen im Eigentum der Stadt bleiben", schreibt der OB. Dass diese Meinung nicht zwingend sein müsse, zeigten unter anderem das Beispiel Wachenburg und die Tatsache, dass die Windeck erst seit 1978 der Stadt gehört. Der Denkmalschutz bestehe fort, ebenso die Pflicht des neuen Eigentümers, die Burg für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

"Unter allen diesen Gesichtspunkten kann ich keinen Grund ausmachen, der ein derartiges Echo der bekannt gewordenen Begebenheiten rechtfertigt, wie sie es in der Kommunalpolitik und den lokalen Medien erfahren haben", so der OB. Dass Details über Mietrückstände der Pächter jetzt in der Öffentlichkeit gehandelt werden, bedauere er ebenso wie die "Verbreitung von Halbwahrheiten" in den Medien. "Aber ich bin nicht für die Indiskretionen derer verantwortlich, die mein vertrauliches Schreiben quasi postwendend den Medien zugespielt haben."

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