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Tanzverbot: Weinheim hält die Füße still

In der Zweiburgenstadt gilt an den Kartagen das "Tanzverbot" - Die RNZ hat sich beim Land, bei der Stadt und bei Gastronomen umgehört

01.04.2015 UPDATE: 03.04.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 33 Sekunden

Dass die Weinheimer tanzen und feiern können, beweisen sie jeden November beim "Nightgroove" in den Innenstadtkneipen, wo dieses Bild entstanden ist. Dennoch: Das aktuell gültige Tanzverbot für die Kartage bereitet hier offenbar kaum jemandem Probleme. Foto: Kreutzer

Von Philipp Weber

Weinheim. Die Weinheimer müssen die Füße stillhalten - zumindest an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag. An diesen Tagen gilt an der unteren Weschnitz und in ganz Baden-Württemberg das viel zitierte und zunehmend umstrittene "Tanzverbot". Worum es sich dabei handelt, erklärt Andreas Schanz, Sprecher des Landesinnenministeriums. "Laut dem Feiertagsgesetz sind an

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