Tanzverbot: Weinheim hält die Füße still
In der Zweiburgenstadt gilt an den Kartagen das "Tanzverbot" - Die RNZ hat sich beim Land, bei der Stadt und bei Gastronomen umgehört
Von Philipp Weber
Weinheim. Die Weinheimer müssen die Füße stillhalten - zumindest an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag. An diesen Tagen gilt an der unteren Weschnitz und in ganz Baden-Württemberg das viel zitierte und zunehmend umstrittene "Tanzverbot". Worum es sich dabei handelt, erklärt Andreas Schanz, Sprecher des Landesinnenministeriums. "Laut dem Feiertagsgesetz sind an
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