Silhouette des Weinheimer Wachenbergs bleibt erhalten
Der Weinheimer Steinbruch darf nicht auf Kosten des Wahrzeichens erweitert werden
Weinheim. (zg) Die Silhouette des Weinheimer Wachenbergs mit der Bergkante und der Burg bleibt definitiv so erhalten, wie sie ist. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat eine Revision des Steinbruchbetriebes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Januar 2013 abgelehnt. Damit bekommt der Bebauungsplan, den die Stadt Weinheim als Standortkommune des Steinbruchs zum
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