Plus Mittagsruhe in Hirschberg

Rasenmäher sollte mittags aus bleiben

Sonntags sowie werktags zwischen 13 und 15 Uhr muss man ruhestörende Arbeiten vermeiden

12.06.2017 UPDATE: 17.06.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden

Haus- und Gartenarbeiten, "die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören", - darunter fällt auch das Rasenmähen - dürfen nur werktags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr ausgeführt werden. So schreibt es die Umweltschutzverordnung/Polizeiverordnung vor. Foto: Kreutzer

Von Annette Steininger

Hirschberg. Kaum hat man sich zum Essen hingesetzt, fängt der Rasenmäher des Nachbarn an zu brummen. Gerade ist das Kleinkind dabei, seinen Mittagsschlaf zu halten - da surrt auch schon der Häcksler im Garten nebenan. Solche Situationen haben Hirschberger Leser schon einige Male zum Anlass genommen, bei der RNZ nachzufragen, wie es denn eigentlich um die

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