Einzig die Formulierung rügte der Senat
Ladenburg. Klage in Sachen Baugebiet Nordapstraße: Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt sein Urteil auf 45 Seiten begründet
Ladenburg. 45 Seiten lang ist das Begründungsschreiben des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, warum die Normenkontrollsache des Klägers Holger Vier gegen die Stadt Ladenburg abgewiesen wurde. Die Richter kamen nach der Verhandlung am 14. September vergangenen Jahres im Domhofsaal zu dem Urteil, die Klage abzuweisen.
Die schriftliche Begründung wurde nun an die
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