Der "Sprayer von Zürich" muss wegen Flamingos vor Gericht
Harald Naegeli (79), der "Sprayer von Zürich", muss wieder vor Gericht. Der Mann, der Graffiti zur Kunstform erhob, soll in Düsseldorf mit der Spraydose unterwegs gewesen sein.
Düsseldorf (dpa) - Harald Naegeli, der berühmte "Sprayer von Zürich", steht an diesem Dienstag vor Gericht. Weil er unter anderem die Nordrhein-westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf mit zwei Flamingo-Figuren verziert haben soll, ist er wegen Sachbeschädigung angeklagt.
Den Prozesstermin am Düsseldorfer Amtsgericht, auf den der Künstler selbst hingewiesen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+