Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Seit Jahren wehren sich Kritiker der Öffentlich-Rechtlichen gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Jetzt gibt das Bundesverfassungsgericht dem Modell seinen Segen. Eine Sache missfällt den Richtern aber.
Karlsruhe (dpa) - Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt.
Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+