Plus Gerichtsverfahren

"Sprayer von Zürich" muss wegen Flamingo-Graffiti zahlen

Harald Naegeli (79), der "Sprayer von Zürich", hat zugegeben, in Düsseldorf Flamingo-Figuren an Hauswände gesprüht zu haben. Aus seiner Sicht ist das keine Sachbeschädigung. Die Justiz folgt dem nicht ganz.

02.04.2019 UPDATE: 02.04.2019 12:54 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden
Harald Naegeli
Graffiti-Künstler Harald Naegeli im Düsseldorfer Amtsgericht. Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf (dpa) - Kaum hat die Gerichtsverhandlung begonnen, beginnt Harald Naegeli, der berühmte "Sprayer von Zürich", zu zeichnen. Die Figur, die auf dem Blatt Papier vor ihm entsteht, ähnelt sehr dem Staatsanwalt, der gerade die Anklage gegen ihn verliest.

Es geht um Sachbeschädigung ausgerechnet an der NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf. Zwei

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