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Gesetzentwurf: Fünf Jahre Haft für Freier von Zwangsprostituierten

Berlin (dpa) - Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vor, der auch von der Union unterstützt werde, schrieben die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage der Frau wissen. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Prostituierten durch einen Zuhälter. Bisher müssen nur die Zuhälter mit Strafe rechnen, nicht aber die Freier.

12.03.2016 UPDATE: 12.03.2016 01:11 Uhr 20 Sekunden

Berlin (dpa) - Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vor, der auch von der Union unterstützt werde, schrieben die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage

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