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Gericht entscheidet über Schmerzensgeld wegen kaputter Zugtoilette

Trier (dpa) – Ob die Bahn Schadenersatz bezahlen muss, wenn wegen fehlender Zugtoiletten eine Bahnreise mit einem peinlichen Malheur endet, soll das Landgericht Trier entscheiden. Eine Frau hatte die Bahn auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro verklagt, weil im Oktober 2014 in einer Regionalbahn von Koblenz nach Trier die einzige Zugtoilette defekt war. Nach fast zweistündiger Fahrt habe sie bei Ankunft im Trierer Bahnhof ihren Harndrang nicht mehr unterdrücken können.

19.02.2016 UPDATE: 19.02.2016 06:16 Uhr 15 Sekunden

Trier (dpa) – Ob die Bahn Schadenersatz bezahlen muss, wenn wegen fehlender Zugtoiletten eine Bahnreise mit einem peinlichen Malheur endet, soll das Landgericht Trier entscheiden. Eine Frau hatte die Bahn auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro verklagt, weil im Oktober 2014 in einer Regionalbahn von Koblenz nach Trier die einzige Zugtoilette defekt war. Nach fast zweistündiger Fahrt

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