Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Flugpassagieren

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Airline müsse ihren Passagieren auch dann Schadenersatz zahlen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert werde. Ausnahmen seien nur bei außergewöhnlichen Umständen erlaubt, etwa wenn es um versteckte Fabrikationsfehler, Sabotage oder terroristische Handlungen gehe. Eine Frau hatte gegen KLM geklagt. Ihr Flug von Ecuador nach Amsterdam hatte 29 Stunden Verspätung, doch KLM verweigerte Schadenersatz mit dem Argument, die Verspätung resultierte aus einem Mangel am Filter eines Motors.

17.09.2015 UPDATE: 17.09.2015 11:06 Uhr 19 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Airline müsse ihren Passagieren auch dann Schadenersatz zahlen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert werde. Ausnahmen seien nur bei außergewöhnlichen Umständen erlaubt, etwa wenn es um versteckte Fabrikationsfehler, Sabotage oder terroristische Handlungen gehe. Eine Frau hatte gegen KLM geklagt. Ihr Flug von Ecuador nach Amsterdam hatte 29 Stunden Verspätung, doch KLM verweigerte Schadenersatz mit dem Argument, die Verspätung resultierte aus einem Mangel am Filter eines Motors.