Info: Handwerkerparkausweis

13.03.2017 UPDATE: 13.03.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden

> Den Handwerker-Parkausweis der Metropolregion gibt es seit 2008. Er gilt in allen 290 Kommunen, unabhängig davon, wo er ausgestellt wurde. Der Ausweis soll die Arbeit von Handwerksbetrieben erleichtern, die häufig an wechselnden Orten der Region tätig sind und kostet 150 Euro für ein Jahr.

> Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe mit Sitz in der Metropolregion, die bei IHK oder Handwerkskammer gemeldet sind und eine Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug nötig ist. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und muss es Service- oder Werkstattwagen geeignet sein.

> Handwerker dürfen mit dem Parkausweis werktags für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes im eingeschränkten Parkverbot parken. Sie dürfen auch in Halteverbotszonen und verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten wird keine Gebühr fällig. In Bereichen mit Parkscheibenpflicht müssen Handwerker mit dem Ausweis die Höchstparkdauer nicht einhalten und dürfen auf öffentlichen Bewohner-Parkplätzen parken. Darüber hinaus werden die Regeln der Straßenverkehrsordnung aber nicht außer Kraft gesetzt. Ein Parken in Fußgängerzonen und auf Behindertenparkplätzen ist nicht erlaubt. Für das Befahren von Fußgängerzonen ist eine Ausnahmegenehmigung nötig.

> Auch in Heidelberg gilt der Handwerker-Parkausweis nach Auskunft des Amts für Öffentlichkeit wie in allen anderen Städten. Bei "Sonderzonen" handelt es sich danach lediglich um zusätzliche Parkmöglichkeiten für Handwerker in der Heidelberger Altstadt: Zum Parken in der Fußgängerzone braucht es eine gesonderte Genehmigung.

> In der Heidelberger Altstadt sind acht zusätzliche Parkflächen für das Handwerk definiert. Genehmigungen dafür können entweder einzeln oder als "Handwerkerblock" (zehn Stück) beantragt werden. hab