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Bundesstelle: Personenzug hätte Gleis nicht befahren dürfen

Meerbusch (dpa) - Der nahe Neuss verunglückte Personenzug hätte den betreffenden Gleisabschnitt nicht befahren dürfen. Das sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn der Deutschen Presse-Agentur. Warum der Zug, der bei Meerbusch auf einen Güterzug auffuhr, dennoch auf der Strecke unterwegs war, müsse nun geklärt werden. Dies sei keine Schuldzuweisung an den Lokführer: Es müsse noch geklärt werden, ob etwa die Signale falsch geschaltet gewesen oder vom Lokführer übersehen worden seien. Bei dem Unfall waren Dutzende Menschen verletzt worden.

06.12.2017 UPDATE: 06.12.2017 12:13 Uhr 20 Sekunden

Meerbusch (dpa) - Der nahe Neuss verunglückte Personenzug hätte den betreffenden Gleisabschnitt nicht befahren dürfen. Das sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn der Deutschen Presse-Agentur. Warum der Zug, der bei Meerbusch auf einen Güterzug auffuhr, dennoch auf der Strecke unterwegs war, müsse nun geklärt werden. Dies sei keine Schuldzuweisung an den

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