Bundesstelle: Personenzug hätte Gleis nicht befahren dürfen
Meerbusch (dpa) - Der nahe Neuss verunglückte Personenzug hätte den betreffenden Gleisabschnitt nicht befahren dürfen. Das sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn der Deutschen Presse-Agentur. Warum der Zug, der bei Meerbusch auf einen Güterzug auffuhr, dennoch auf der Strecke unterwegs war, müsse nun geklärt werden. Dies sei keine Schuldzuweisung an den Lokführer: Es müsse noch geklärt werden, ob etwa die Signale falsch geschaltet gewesen oder vom Lokführer übersehen worden seien. Bei dem Unfall waren Dutzende Menschen verletzt worden.
Meerbusch (dpa) - Der nahe Neuss verunglückte Personenzug hätte den betreffenden Gleisabschnitt nicht befahren dürfen. Das sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn der Deutschen Presse-Agentur. Warum der Zug, der bei Meerbusch auf einen Güterzug auffuhr, dennoch auf der Strecke unterwegs war, müsse nun geklärt werden. Dies sei keine Schuldzuweisung an den
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+