Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß

Karlsruhe (dpa) - Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.

18.07.2018 UPDATE: 18.07.2018 10:13 Uhr 8 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.