Gericht: Verfassungsschutz darf AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen

Köln (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab nach eigenen Angaben vom Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der AfD statt.

26.02.2019 UPDATE: 26.02.2019 15:18 Uhr 7 Sekunden

Köln (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab nach eigenen Angaben vom Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der AfD statt.