BGH äußert sich erstmals zum Diesel: Abschalteinrichtung ist Mangel

Karlsruhe (dpa) - Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Mitteilung vom Freitag zum ersten Mal höchstrichterlich in einem Beschluss klargestellt, obwohl eine für den 27. Februar angesetzte Verhandlung wegen eines Vergleichs mit dem klagenden Autokäufer ausfällt.

22.02.2019 UPDATE: 22.02.2019 11:58 Uhr 11 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Mitteilung vom Freitag zum ersten Mal höchstrichterlich in einem Beschluss klargestellt, obwohl eine für den 27. Februar angesetzte Verhandlung wegen eines Vergleichs mit dem klagenden Autokäufer ausfällt.