BGH weist Schmerzensgeld-Klage im Brustimplantate-Skandal ab

Karlsruhe (dpa) - Opfer des Brustimplantate-Skandals haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab - die Prüfer hätten bei der Überwachung des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt.

22.06.2017 UPDATE: 22.06.2017 15:31 Uhr 12 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Opfer des Brustimplantate-Skandals haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab - die Prüfer hätten bei der Überwachung des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt.