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Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März

Wichtiger Termin für Arbeitgeber

26.02.2016 UPDATE: 26.02.2016 11:56 Uhr 37 Sekunden

Foto: dpa

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nichtbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

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