Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - jährliche Überprüfung der Betriebe
Meldung bis 31. März an Arbeitsagentur erforderlich
Die örtliche Agentur für Arbeit hat jährlich zu überprüfen, ob die Betriebe diese Vorgabe erfüllen. Wenn nicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden, deren Höhe
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