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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - jährliche Überprüfung der Betriebe

Meldung bis 31. März an Arbeitsagentur erforderlich

23.01.2012 UPDATE: 23.01.2012 08:22 Uhr 46 Sekunden
Private und öffentliche Arbeitgeber mit im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Die örtliche Agentur für Arbeit hat jährlich zu überprüfen, ob die Betriebe diese Vorgabe erfüllen. Wenn nicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden, deren Höhe
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