Ab 2014 brauchen Rumänen und Bulgaren keine Arbeitsgenehmigung
Am 31.12.2013 endet die Übergangsregelung zur Arbeitnehmer-freizügigkeit für rumänische und bulgarische Staatsangehörige. Ab dem 1.1.2014 benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.
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