Plus Neckar-Odenwald-Kreis

Wie die Pflege-Einrichtungen die Impfpflicht bewerten

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege beschlossen. Wird die Minuszahl wirklich noch kleiner?

14.12.2021 UPDATE: 15.12.2021 06:00 Uhr 5 Minuten, 18 Sekunden
Alle Kollegen zur Impfung: Wer in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung arbeitet, muss bis zum 15. März entweder einen Immunisierungsnachweis oder ein Attest darüber, dass er/sie nicht geimpft werden kann, vorlegen. Foto: Stephanie Kern

Von Stephanie Kern

Neckar-Odenwald-Kreis. Hoffnungen und Befürchtungen – das sind die zwei Enden einer Skala, auf der seit der Corona-Pandemie Entscheidungen eingeordnet werden. Hoffnungen und Befürchtungen weckt nun auch die erst in der vergangenen Woche beschlossene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitsberufen. Sie müssen bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen

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