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3G-Regel am Arbeitsplatz tritt in Kraft

Das neue Infektionsschutzgesetz tritt in Deutschland in Kraft. Das heißt unter anderem: Nur noch wer geimpft, genesen oder getestet ist, hat als Beschäftigter Zugang zu Betrieben.

24.11.2021 UPDATE: 24.11.2021 05:18 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Coronavirus
Ein Mitarbeiter blickt auf das Testergebnis für einen Corona-Schnelltest eines anderen Mitarbeiters. Foto: Matthias Balk/dpa

Berlin (dpa) - Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Zugang zu Betrieben sollen Beschäftigte dann nur noch bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Geimpfte und Genesene müssen das belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu

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