Karlsruhe: Hohe Steuerzinsen seit 2014 verfassungswidrig
Seit der Finanzkrise sind die Zinsen im Keller. Nur bei der Steuer werden Nachzahlungen und Erstattungen verzinst. Das hat mit der Realität nichts mehr zu tun, entscheidet nun das Verfassungsgericht.
Karlsruhe (dpa) - Steuerzahlerinnen und -zahler müssen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, bekommen aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig, wie es am Mittwoch mitteilte.
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