Friseurbesuch nur mit negativem Test möglich
Die Regelung gilt im Rhein-Neckar-Kreis ab dem heutigen Mittwoch. Wie wird die Verordnung in der Praxis umgesetzt?
Von Hans-Dieter Siegfried
Wiesloch. Ab heute benötigen alle Kundinnen und Kunden bei einem Friseurbesuch einen negativen Schnelltest, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden vor dem terminierten Haarschnitt ist. Im Gegensatz zur Landesverordnung, die diesen Schnelltest bereits seit dem gestrigen Dienstag verlangt, startet der Rhein-Neckar-Kreis damit erst heute. Die
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