Meckesheim

Moos’sche Mühle darf Aufzug bekommen

Gemeinderat grenzte allerdings die Höhe ein. Auch der geplante Terrassenbau wurde reduziert.

30.03.2021 UPDATE: 31.03.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
Das Objekt der Diskussion: das ehemalige Mühlenanwesen im Mühlweg. Foto: Alex

Von Nicolas Lewe

Meckesheim. Ein Aufzugsanbau mit einer Höhe von 16,80 Meter, eine Terrasse mit großzügiger Grundfläche, ein neuer Treppenzugang sowie ein Umbau des ersten Dachgeschosses zu Wohnzwecken und des zweiten Dachgeschosses zu einem Hobbyraum nebst Sanitärbereich: Es sind bekanntlich große Pläne, die Meckeshems Ex-Bürgermeister Hans-Jürgen Moos für das ihm gehörende, ehemalige Mühlenanwesen im Mühlweg anstrebt. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurden diese in überarbeiteter Fassung vorgestellt.

Zunächst ein Rückblick: Bereits im Dezember 2018 hatte das Gremium über die Moos’schen Pläne abgestimmt, die Mühlenscheune zu einem Café für bis zu 260 Besucher umzubauen. Weil das Vorhaben jedoch als zu überambitioniert bewertet wurde, schmetterten die Gemeinderäte die Bauvoranfrage mit großer Mehrheit ab. Damals wie heute ist die Ablehnung dieser Pläne auf eine sogenannte Abrundungs- und Klarstellungssatzung aus dem Jahr 2013 zurückzuführen. Diese wurde – aus heutiger Sicht muss man sagen paradoxerweise – unter der Ägide des damaligen Bürgermeisters Hans-Jürgen Moos auf die Beine gestellt. Seinerzeit wurde verfügt, dass im rückwärtigen Bereich des Anwesens nur ein Seniorenpflegezentrum zulässig ist. Diese Satzung ist nach wie vor aktuell, einen Bebauungsplan gibt es nicht.

Hintergrund

> Hans-Jürgen Moos selbst äußerte auf RNZ-Nachfrage im Anschluss seine Hoffnung, dass das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises bei der Höhe des Aufzugsturms noch ein Wörtchen mitredet. Und auch die Terrasse wolle er erst bauen, wenn der neue Bebauungsplan in Kraft ist. In

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> Hans-Jürgen Moos selbst äußerte auf RNZ-Nachfrage im Anschluss seine Hoffnung, dass das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises bei der Höhe des Aufzugsturms noch ein Wörtchen mitredet. Und auch die Terrasse wolle er erst bauen, wenn der neue Bebauungsplan in Kraft ist. In der reduzierten Form ergebe diese gar keinen Sinn, da sie so die Topografie nicht verbinde und mitten in einer Grünfläche ende. Der Ausbau diene "ausschließlich der energetischen Sanierung sowie der barrierefreien Erschließung für private Wohnzwecke. Mutmaßungen über eine gewerbliche Nutzung weist Moos von der Hand. Die "Optimierung der Bausubstanz" habe im Falle eines Verkaufs bei Umzug – etwa nach Sandhausen – Vorteile. Da er in den vergangenen Jahren für keine seiner geplanten Baumaßnahmen grünes Licht erhalten habe, kommt Moos zu dem Schluss: "Mir bleibt nichts anderes übrig, als natürlich nach anderen Optionen Ausschau zu halten". Er ist sich sicher: "Jede andere Gemeinde wäre dankbar, wenn auf so einem Anwesen eine Entwicklung stattfände, die Wohnraum und ein attraktives Gastronomieangebot mit sich brächte." (lew)

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Nun hatte der Gemeinderat auf dieser Grundlage also erneut über die Umbaupläne mit den eingangs skizzierten Eckpfeilern zu beraten. Moos, der seit der Kommunalwahl 2019 für die SPD am Ratstisch sitzt, nahm während der Diskussion auf den Besucherrängen Platz. Bei den Plänen für die Dachgeschosse und den Treppenzugang kam Bauamtsleiter Andreas Fritz schnell zu dem Schluss, dass diese aus städtebaulicher Sicht nicht zu beanstanden seien. Anders verhalte sich dies jedoch mit dem geplanten Aufzugsanbau sowie der Terrasse. Zu Letzterer bemerkte Fritz, dass diese dem Bauantrag zufolge knapp 55 Quadratmeter in den Satzungsbereich hineinrage und daher zu verkleinern sei. Selbiges gelte für den Aufzugsanbau, der den First des bestehenden Wohnhauses nicht überschreiten dürfe.

Gunter Dörzbach (CDU) sah in den vorgelegten Plänen mit dem Aufzugsanbau etwas "Schlossähnliches". Es sei darauf zu achten, dass sich das Gebäude auch künftig gut in die Umgebung einpasse. "Die Verkleinerungen sollten eingehalten werden", betonte Dörzbach. Er erinnerte zudem daran, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung im Juni 2020 die Erstellung eines Bebauungsplans in Auftrag gegeben hatte. Was denn daraus geworden sei? Schließlich handele es sich dabei um die beste Möglichkeit, um endgültig Klarheit zu schaffen. Bauamtsleiter Fritz erwiderte, der Bebauungsplan sei in Auftrag gegeben und solle "in einer der kommenden Sitzungen" thematisiert werden.

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Jürgen Köttig (MuM) wandte ein, dass die geplante Terrasse sich "in dieser Größenordnung für eine gewerbliche Nutzung" anböte. Im aktuellen Vorhaben sehe er deshalb nur eine "Vorstufe". Auch er sprach sich dafür aus, sowohl den "Turm" – sprich: den Aufzug – zu reduzieren, als auch die Terrasse zu verkleinern. Michael Emmerling (M2) dachte hingegen schon einen Schritt weiter. Er fragte: "Wenn wir den Bebauungsplan noch beschließen, kann man dann die Terrasse nicht gleich legitimieren?" Dies wiederum wurde postwendend von Hauptamtsleiter Uwe Schwarz verneint. Die Terrasse in der heutigen Planung sei schlicht und einfach nicht zulässig. "Wir würden gegen geltendes Recht verstoßen", betonte Schwarz.

Steffen Nahler (M2) meinte, er würde dem Bauherr in Anbetracht dieser Situation empfehlen, abzuwarten. "Es haben Gespräche stattgefunden", antwortete Bürgermeister Maik Brandt. Der Bauherr halte an seinen Plänen fest. Mit den Vorgaben zur Verkleinerung wurden diese bei einer Enthaltung beschlossen.

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