Nach zwölf Jahren Streit mit Pflegekasse Recht bekommen
Das Landessozialgericht entschied nun, dass der Fahrrad-Sturz einer pflegenden Frau im Mai 2008 ein Arbeitsunfall war.
Von Alexander Albrecht
Stuttgart/Sinsheim. Wer recht hat, muss bekanntlich nicht recht bekommen. Und wenn dem doch so ist, kann es dauern. Lange, manchmal sehr lange. Zwölfeinhalb Jahre nach dem Radunglück einer Frau in Sinsheim hat das Landessozialgericht Stuttgart Mitte Dezember entschieden, den Fall als Arbeitsunfall einzustufen. Somit muss die Unfallkasse
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