Plus Mosbach

Mit dem Winter kommt die Räum- und Streupflicht

Haus-/Grundstückseigentümer und Mieter müssen für schneefreie Gehwege sorgen. Die städtischen Salzbehälter sind nicht für Privatgebrauch da.

10.01.2021 UPDATE: 11.01.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden
Auch Langschläfer sind in der Pflicht: Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Foto: dpa

Mosbach. (stm) Die kalten Nächte am Wochenende haben gezeigt, wie schnell ein Wechsel der Temperaturen auch zu schwierigen Straßenverhältnissen führen kann. Deshalb weist die Stadtverwaltung Mosbach vorsorglich auf die Räum- und Streupflicht hin, um bei winterlicher Witterung ein verträgliches Miteinander zu gewährleisten.

Die Einsatzkräfte des städtischen Bauhofs müssen bei Schnee und

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