Plus Grenzverkehr

Appell zum Verzicht auf "unnötige Fahrten" ins Elsass

Die Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder erinnert an die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese sieht das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund vor.

17.12.2020 UPDATE: 17.12.2020 15:25 Uhr 41 Sekunden
Coronavirus – Deutschland verlängert Grenzkontrollen
Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe. (RNZ/rl) "Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund vor. Dies gilt auch für Fahrten in das benachbarte Elsass", so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. Sie rufe deshalb die Bevölkerung in den Grenzregionen auf, während des seit dem 16. Dezember geltenden Lockdowns auf unnötige Fahrten ins Elsass zu

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