Plus Konzertveranstalter vor Gericht

Matthias Hoffmann in Abwesenheit verurteilt

Betrug und Urkundenfälschung: Gericht legte Freiheitsstrafe von elf Monaten für Ex-Konzertveranstalter fest, ausgesetzt zur Bewährung

27.11.2020 UPDATE: 28.11.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
Das waren noch – bessere – Zeiten: Matthias Hoffmann am Rande einer „Afrika! Afrika!“-Show im November 2013. Auch hier gab es anschließend Ärger. Foto: Alfred Gerold

Von Alexander Albrecht

Lampertheim. Über diese Post wird sich Matthias Hoffmann nicht freuen. In den kommenden Tagen geht dem tief gefallenen Konzertveranstalter ein Strafbefehl zu. Hoffmann wird darin eine elfmonatige Freiheitsstrafe aufgebrummt, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Daneben muss er entweder 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten oder eine

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