Plus Regelung rechtswidrig

Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot im Norden

Nun auch im Norden: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das sogenannte Beherbergungsbergungsverbot für Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen gekippt. Es folgt damit Entscheidungen in anderen Ländern.

23.10.2020 UPDATE: 23.10.2020 17:23 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Strandkörbe
Leere Strandkörbe am Nordseestrand auf Eiderstedt in Schleswig-Holstein. Foto: Carsten Rehder/dpa

Schleswig (dpa) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot von Touristen aus inländischen Corona-Hotspots gekippt.

Es werde bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG am Freitag mit. Das Gericht in Schleswig gab damit Eilanträgen von zwei Hotelbetreibern aus Rostock statt, die auch mehrere Häuser in

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